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Verpackungsverordnung - Batterienentsorgung
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen
der Verpackungsverordnung entsorgt.
Wir sind Mitglied beim Grünen Punkt. Kundenummer: 5541330
Hinweispflichten nach BattVO zur Entsorgung von Batterien
Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung
gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658) weisen
wir als
Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter
Batterien
gesetzlich verpflichtet ist. Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer
oder in dessen
unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an
den Verkäufer
übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren.
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